Erste Foerderbohrung N05-A gebohrt

Im Herbst hat ONE-Dyas im niederländischen Teil der Nordsee das erste Bohrloch gebohrt, aus der Erdgas aus dem Feld N05-A gefördert werden kann. In Kürze wird die Produktionsbohrung über die Förderplattform an das niederländische Erdgasnetz angeschlossen. Durch diesen Anschluss wird sichergestellt, dass das Gas an die Endverbraucher gelangt.

Die niederländische Ministerin Hermans beantwortet Fragen

27. September 2024

Am 26. September 2024 beantwortete die Ministerin für Klima und grünes Wachstum, Frau Hermans, parlamentarische Fragen zum Gasförderprojekt N05-A. In dem parlamentarischen Schreiben vom 9. September schrieb Ministerin Hermans: „Es ist wichtig, dass das Gas noch in diesem Winter gefördert wird, vor allem auch, weil das Groningen-Feld in diesem Frühjahr endgültig geschlossen wurde, so dass weniger Gas importiert werden muss. Diese Gasproduktion trägt somit zur Sicherheit der Gasversorgung in den Niederlanden bei. Darüber hinaus hat dieses Gas einen geringeren Kohlenstoff-Fußabdruck als importiertes Gas und trägt somit positiv zu den globalen Klimazielen bei.“

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Genehmigungen für Gasförderprojekt N05-A in der Nordsee nun komplett

14. August 2024

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Teil des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bau und Digitalisierung, hat ONE-Dyas die Genehmigungen für die Entwicklung des Gasfeldes N05-A und der umliegenden Prospekte im deutschen Teil der Nordsee erteilt. Damit hat ONE-Dyas nun alle in Deutschland und den Niederlanden erforderlichen Genehmigungen, um dieses grenzüberschreitende Energieprojekt in der Nordsee umzusetzen.

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Der NLWKN erteilte eine weitere Lizenz und ordnete die sofortige Vollstreckbarkeit für alle Lizenzen an

19. Juli 2024

Der Bau eines Unterseekabels zwischen der Gasförderplattform N05-A von ONE-Dyas und dem deutschen Windpark RIFFGAT in der Nordsee kann beginnen. Der Niedersächsiche Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hatte ONE-Dyas die Genehmigungen bereits im Jahr 2022 erteilt, doch wurden sie im vergangenen Monat aufgrund vonWidersprüchen, die mehr als anderthalb Jahre später eingereicht wurden, automatisch ausgesetzt. Nun hat der NLWKN vorsorglich eine weitere Genehmigung erteilt und für alle Genehmigungen die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet.

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Gericht entscheidet zu Gunsten der Umwelt und Klimaaspekte des Projekts N05-A

18.April 2024

Das Gericht gab ONE-Dyas und den Ministerien von EZK und LNV in fast allen Punkten Recht, darunter Klima, Bodensenkungen, Bodenerschütterungen, Emissionen in Luft und Wasser, die Borkum-Steine und viele Umweltaspekte, gibt aber auch Hausaufgaben auf, insbesondere in der Stickstofffrage.

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Übersetzung Gerichtsurteil

Endgültige Investitionsentscheidung N05-A

27. September 2022

ONE-Dyas hat gemeinsam mit den Partnern EBN und Hansa Hydrocarbons eine endgültige Investitionsentscheidung für die Entwicklung des Gasfeldes N05-A in der Nordsee getroffen. Die Entscheidung umfasst einen Betrag von über 500 Millionen Euro. Damit ist dies die größte niederländische Investition in eine Erdgaserschließung in den letzten 15 Jahren. Die geförderte Menge entspricht ungefähr der jährlichen deutschen Erdgasproduktion. Mehr: Pressemitteilung Gasfeld N05-A Nordsee

Endgültige Genehmigungen für die Gasförderung N05-A

2. Juni 2022

Das Ministerium für Wirtschaft und Klima hat ONE-Dyas die endgültigen Genehmigungen für die Entwicklung des Gasfeldes N05-A in der Nordsee erteilt. Mit diesem Projekt trägt ONE-Dyas zur Energiesicherheit der niederländischen und deutschen Haushalte bei. Die Entwicklung bedeutet einen aktiven Beitrag zur Energiewende und zur Erreichung der Ziele des Klimavertrags, auf  eine sichere und verantwortungsvolle Weise.

Pressemitteilung N05-A ONE-Dyas

UVP-Ausschuss: Umweltauswirkungen hinreichend untersucht

18. Februar 2022

Der UVP-Ausschuss hat eine endgültige Stellungnahme zum UVP für die Gasförderung N05-A in der Nordsee abgegeben. Die UVP enthält die wesentlichen Umweltinformationen, um eine Entscheidung über die Gasförderung in Block N05-A zu treffen. In der UVP werden nach Ansicht des UVP-Ausschusses die Zweckmäßigkeit und die Notwendigkeit des Projekts ausreichend beschrieben.

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