Gesetze und Vorschriften zur Gasförderung

Um den Bergbau in den Niederlanden in die richtige Bahn zu lenken, gibt es Gesetze und Vorschriften, die im niederländischen Bergbaugesetz, im Bergbaubeschluss und in der Bergbauverordnung enthalten sind. Neben diesen bergbaulichen Vorschriften gelten alle Arten von anderen Gesetzen, wie das Naturschutzgesetz, das Gesetz über allgemeine Umweltbestimmungen (Wabo), insbesondere für unter anderem Bau, Umwelt, Natur und Raum. Nur wenn alle Lizenzierungsvoraussetzungen erfüllt und alle erforderlichen Untersuchungen durchgeführt wurden, kann ONE ein Gasförderprojekt realisieren. Während des gesamten Lizensierungsverfahrens besteht für die Beteiligten die Möglichkeit, über diesen formellen Weg Einspruch einzulegen.

Gesetze und Vorschriften pro Phase

Die Sondierung

Zur Durchführung der seismologischen Untersuchung wird eine sogenannte „weitere Wirkungsanalyse“ auf Basis des Naturschutzgesetzes durchgeführt. Aus dieser Bewertung geht hervor, ob ein Projekt signifikante Auswirkungen auf ein Naturschutzgebiet und die geschützten Tierarten in der Region hat. Darüber hinaus werden kumulative Effekte von Projekten, die gleichzeitig wiedergegeben werden, berücksichtigt. Die Lizenzerteilung erfolgt über das niederländische Ministerium für Landwirtschaft, Natur & Lebensmittelqualität (LNV).

Die Lokalisierung

Testbohrungen zum Nachweis von Erdgas werden innerhalb oder außerhalb der Hoheitsgewässer durchgeführt. Die Grenze der Hoheitsgewässer ist 12 Seemeilen von der Küste entfernt, dies sind ungefähr 22 Kilometer. Der Unterschied besteht in der erforderlichen Lizenzart.

Für Probebohrungen außerhalb der Hoheitsgewässer, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) -Beurteilung durchgeführt, wobei betrachtet werden wird, ob eine UVP durchgeführt werden sollte. Das LNV berät und das EZK beurteilt, ob die UVP- Beurteilung ausreicht. Für diese Testbohrungen wird einige Wochen vor Beginn der Bohrungen aufgrund des Beschlusses über allgemeinen Bergbauumweltvorschriften eine Barmm-Genehmigung angefordert. Dieser Antrag umschreibt und begründet, wie der Betreiber die Umweltvorschriften einhalten wird. Das Ministerium für Wirtschaft und Klima erteilt die Genehmigung. Die staatliche Bergbauaufsicht (SodM) berät hinsichtlich der Genehmigung und inspiziert während der Testbohrungen den Standort.

ONE erwägt freiwillig ein UVP- Verfahren für Testbohrungen in Hoheitsgewässern durchzuführen. Diese Probebohrungen bedürfen einer Genehmigung gemäß Gesetz über allgemeine Umweltbestimmungen (Wabo). Im Wabo-Gesetz wurden die Verfahren für die Erteilung einer Umweltgenehmigung in den Bereichen Bauwesen, Umwelt, Natur und Denkmalschutz festgelegt. Mittels der UVP- und Wabo-Verfahren wird gewährleistet, dass die Beteiligten ein Mitspracherecht über die Genehmigungserteilung haben.

Die Förderung

Zur Förderung wird zunächst eine Förderungslizenz benötigt. Erst wenn diese erteilt wurde, können Anträge für die folgenden Genehmigungen (Genehmigung des Förderplans, Wabo, UVP, angemessene Bewertung, Baugenehmigung für die Rohrleitung, Standortgenehmigung für die Produktionsplattform) gestellt werden.

Das UVP-Verfahren besteht aus mehreren Schritten:

  1. Bekanntmachung des Vorhabens der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Darin wurde angezeigt, was die Pläne sind und wie verfahren werden wird. Dieser ist am 3. Juni eingereicht.
  2. Eine UVP. Darin wird das gesamte Projekt beschrieben und werden die Folgen für Umwelt und Natur untersucht. Die UVP ist einen Anhang zum Antrag zur Erteilung der Wabo-Genehmigung.

Die Anträge für den Förderplan, die Wabo-Genehmigung für die Produktionsplattform und die Baugenehmigung für die Rohrleitung werden kombiniert bearbeitet. Dies bedeutet, dass die Genehmigungen gleichzeitig veröffentlicht werden. Alle Teilnahmeantworten werden ebenfalls gleichzeitig ausgewertet.

Dem Förderplan wurde ein Anhang beigelegt: Der Bodensenkungsbericht. In diesem Anhang werden die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß eines möglichen Absinkens des Bodens sowie die Wahrscheinlichkeit und das maximale Ausmaß eines Erdbebens erörtert. Dieser Bericht wird von unabhängigen Sachverständigen erstellt und vom niederländisches Institut für angewandte naturwissenschaftliche Forschung TNO und der staatliche Bergbauaufsicht (SodM) bewertet.

Der Wabo-Genehmigung für die Produktionsplattform wurde auch einen Anhang beigelegt: der UVP-Bericht. In der UVP werden die Auswirkungen der Gasförderung auf Umwelt und Natur untersucht. Dies umfasst beispielsweise Emissionen in die Luft und Auswirkungen auf Vögel und Robben. Die UVP kennt ein eigenes Verfahren, nämlich das UVP- Verfahren.

Beseitigung

Wenn die Förderungsphase beendet ist und die Produktionsplattform beseitigt werden soll, werden ein Stilllegungsplan und ein Arbeitsprogramm vorgelegt. Die Pläne werden von der EZK geprüft, ob umweltfreundliche Techniken zum Einsatz kommen und die Arbeiten sicher durchgeführt werden.