Bekanntmachung eingereicht

ONE-Dyas hat am Montag, den 3. Juni 2019, beim niederländischen Ministerium für Wirtschaft und Klima (EZK) eine Bekanntmachung eingereicht. Es beschreibt die Absicht eines Umweltverträglichkeits-prüfungsverfahrens (UVP-Verfahren) für N05-A durchzuführen. Diese Bekanntmachung ist am 9. August 2019 vom EZK veröffentlicht gemacht.

Tragweite und Detailebene der UVP

In der ersten Phase des UVP-Verfahrens wird die Tragweite und Detailebene der UVP festgelegt; der Prüfungsplan für die zukünftigen Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Inhalt der Bekanntmachung wurde teilweise unter Einbeziehung von Stakeholders festgelegt, welche an ONE-Dyas in verschiedenen Diskussionen ihre Kommentare, Wünsche und Bedenken ist mitgeteilt.

Einsichtnahme

Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann es sein, dass wir etwas übersehen haben oder dass Ihrer Meinung nach eine Prüfungsfrage anders formuliert werden sollte. Sie können dies mitteilen, indem Sie eine Stellungnahme an das EZK senden. Die Frist hierfür wurde vom niederländischen EZK vom 9. August bis zum 19. September 2019 festgelegt. Während des Zeitraums der Einsichtnahme organisieren das niederländische EKZ in August und September für niederländische und deutsche Stakeholders drei Öffentlichkeitsbesprechungen.