Lizenzen & Zeitrahmen

Am 3. Juni 2022 stellte das Ministerium für Wirtschaft und Klima (EZK) die endgültigen Genehmigungen für N05-A zur Einsichtnahme zur Verfügung. Damit gibt die niederländische Regierung grünes Licht für die Entwicklung des Gasfeldes N05-A und der umliegenden Gebiete in der Nordsee.  Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Phasen des Genehmigungsverfahrens und die weiteren Schritte für dieses Gasprojekt in der Nordsee.

Dezember 2024

Erstes Erdgas aus N05-A verfügbar

Alles ist darauf ausgerichtet, die Gasproduktion aus N05-A noch vor dem Winter 2024/2025 zu realisieren.

Ab 18. April 2024

Beginn der Offshore Bohr- und Installationsarbeiten

Alle Vorbereitungen zielen darauf ab, nach einem positiven Gerichtsurteil mit den abschließenden Arbeiten in der Nordsee zu beginnen. Die dafür notwendigen Verträge wurden bereits unterzeichnet.

28. September 2023 & 25. Januar 2024

Gerichtsverfahren vor dem Gericht in Den Haag

Die Gegner des Gasförderprojekts N05-A reichten eine Klage gegen das Ministerie van EZK (Wirtschafts- und Klimaministerium) wegen der Erteilung der Genehmigungen an ONE-Dyas ein. Die erste Anhörung in diesem Gerichtsverfahren fand am 28. September 2023 statt, wobei das Gericht beschloss, die Einwände im Zusammenhang mit der Stickstoffablagerung in einer anderen Anhörung am 25. Januar 2024 zu behandeln. Das Gericht teilte mit, dass es voraussichtlich am 18. April 2024 entscheiden wird.

24. April 2023

Teil der Genehmigungen durch einstweilige Verfügung ausgesetzt

Der Richter der einstweiligen Verfügung hat einen Teil der N05-A-Genehmigungen im April 2023 aufgrund der allgemeinen Stickstoffprobleme in den Niederlanden ausgesetzt, die aus verschiedenen Gründen fast alle großen Bauprojekte in den Niederlanden in Frage stellen. Die Aussetzung gilt nur für temporäre Bauarbeiten in der Nordsee.

Die Beschaffung und der Bau der N05-A-Anlagen (z. B. der Plattform) werden durch das Gerichtsurteil nicht behindert und wurden wie geplant fortgesetzt. Nach einer positiven Entscheidung im Hauptsacheverfahren, das von Gegnern dieses Nordseeprojekts angestrengt wurde, werden die Installationsarbeiten in der Nordsee beginnen, um die Verfügbarkeit von Erdgas bis Ende 2024 sicherzustellen. Das Gerichtsurteil wird für Mitte April 2024 erwartet.

1. September 2022

Endgültige Investitionsentscheidung für die Entwicklung des Gasfeldes N05-A

ONE-Dyas hat zusammen mit den Partnern EBN und Hansa Hydrocarbons eine endgültige Investitionsentscheidung für die Entwicklung des Gasfeldes N05-A  in der Nordsee getroffen. Die Entscheidung umfasst einen Betrag von über 500 Mio. EUR. Damit handelt es sich um die größte niederländische Investition in die Entwicklung eines Erdgasfeldes in den letzten 15 Jahren.

Nachdem die niederländische Regierung die Genehmigungen für die Entwicklung des Gasfeldes N05-A erteilt hat, ist das Projekt nun in eine Phase konkreter Vorbereitungen und Investitionen eingetreten. Damit soll sichergestellt werden, dass dieses lokale Erdgas noch vor dem Winter 2024 den niederländischen und deutschen Haushalten zur Verfügung steht.

3. Juni 2022

Endgültige Genehmigungen zur Einsichtnahme

Das Ministerium für Wirtschaft und Klima (EZK) hat die endgültigen Genehmigungen für die Entwicklung des Gasfeldes N05-A und der umliegenden Gebiete in der Nordsee erteilt. Die endgültigen Genehmigungsentscheidungen können vom 3. Juni bis zum 15. Juli 2022 eingesehen werden. Alle Dokumente können von www.rvo.nl/gaswinning-N05 heruntergeladen werden.

18. Februar 2022

Abschließende Stellungnahme des UVP-Ausschusses

Der UVP-Ausschuss hat eine endgültige Stellungnahme zum UVP für die Gasförderung N05-A in der Nordsee abgegeben. Die Schlussfolgerung ist, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die wesentlichen Umweltinformationen enthält, um eine Entscheidung über die Gasförderung im Block N05-A zu treffen. In der UVP werden nach Ansicht des UVP-Ausschusses die Notwendigkeit und der Nutzen des Projekts ausreichend beschrieben.

23. April 2021 - 3. Juni 2021

Möglichkeit zur Einsichtnahme in Entwürfe von Genehmigungsentscheidungen

Der Entwurf des Genehmigungsbescheids für den Gewinnungsplan, der Entwurf der Umweltgenehmigung und der Entwurf der Genehmigung für die Installation der Pipeline und des Stromkabels sowie die jeweiligen Anträge werden ab dem 23. April 2021 zur Einsichtnahme ausliegen. Sechs Wochen lang haben die Stakeholder die Möglichkeit, dem niederländischen Ministerium für Wirtschaft und Klimawandel ihre Stellungnahme zu übermitteln und Fragen an das Ministerium oder ONE-Dyas zu stellen. Alle Dokumente können unter www.rvo.nl/gaswinning-N05 downgeloadet werden, dort finden Sie auch das Frageformular. Sie können bis zum 3. Juni 2021 Fragen stellen oder Ihre Stellungnahme abgeben.

16. Oktober 2020

Beantragung von Produktionsplan und Genehmigungsanträgen (inkl. UVP)

Am 16. Oktober 2020 reichte ONE-Dyas beim Wirtschaftsministerium den Produktionsplan für N05-A sowie die Genehmigungsanträge für die Umweltgenehmigung und die Genehmigungen für die Verlegung der Pipeline und des Stromkabels ein.

15 november 2019

Publikation der Stellungnahme zur Bekanntmachung der beabsichtigten Umweltverträglichkeitsprüfung N05-A

Das Wirtschaftsministerium hat ein Bündel mit allen Stellungnahmen und Reaktionen auf die Mitteilung „beabsichtigte Umweltverträglichkeitsprüfung N05-A“ veröffentlicht.

9. Oktober 2019

UVP-Ausschuss berät das niederländische Ministerium für Wirtschaft und Klima (EZK) über die Richtlinien

28. August, 4. & 10. September 2019

Informationstreffen über Mitteilung N05-A

Das Wirtschaftsministerium organisiert Informationstreffen in Roodeschool (28. August), Borkum (4. September) und Schiermonnikoog (10. September).

9 August 2019

Veröffentlichung der Mitteilung N05-A

Von Freitag, den 9. Augustus 2019 bis zum Donnerstag, den 19. September 2019 waren alle Dokumente zur Einsichtnahme verfügbar auf nachstehenden Websiten:
www.bureau-energieprojecten.nl unter “Gaswinning N05-A” und uvp.niedersachsen.de.

Es gab auch die Möglichkeit, die Mitteilung während der regulären Öffnungszeiten in nachfolgenden Gemeinden einsehen:
– Gemeinde Schiermonnikoog, Nieuwestreek 5, Schiermonnikoog, Tel: +31 (519) 53 50 50.
– Stadt Borkum, Neue Straße 1, Borkum (D), Tel:(04922) 303-205.
– Gemeinde Krummhörn, Rathausstraße 2, 26736, Krummhörn, Tel: (04923) 916 – 0.
– Gemeinde Het Hogeland, Hoofdstraat-West 1, Uithuizen, Tel: +31 (88) – 345 88 88.

3. Juni 2019

Einreichung der Mitteilung

Am 3. Juni 2019 hat ONE-Dyas eine Mitteilung an das Ministerium für Wirtschaft und Klima (EZK) eingereicht. Dies beschreibt die Vorhaben eines Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für N05-A. Das Wirtschaftsministerium hat den Bescheid am 9. August 2019 zur öffentlichen Einsichtnahme vorgelegt und veröffentlicht.

In der ersten Phase des UVP-Verfahrens werden der Umfang und der Detaillierungsgrad der UVP-Studie festgelegt; das Studiendesign für den späteren Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der Inhalt der Mitteilung wurde teilweise mit dem Input von Stakeholdern erstellt, mit denen ONE-Dyas seit 2018 im Gespräch ist.