Lizenzen & Zeitrahmen

Am 3. Juni 2022 stellte das Ministerium für Wirtschaft und Klima (EZK) die endgültigen Genehmigungen für N05-A zur Einsichtnahme zur Verfügung. Damit gibt die niederländische Regierung grünes Licht für die Entwicklung des Gasfeldes N05-A und der umliegenden Gebiete in der Nordsee.  Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Phasen des Genehmigungsverfahrens und die weiteren Schritte für dieses Gasprojekt in der Nordsee.

Erstes Erdgas aus N05-A verfügbar
Dezember 2024

Alles ist darauf ausgerichtet, die Gasproduktion aus N05-A noch vor dem Winter 2024/2025 zu realisieren.

Genehmigungen für Gasförderprojekt N05-A in der Nordsee nun komplett
14. August 2024

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Teil des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bau und Digitalisierung, hat ONE-Dyas die Genehmigungen für die Entwicklung des Gasfeldes N05-A und der umliegenden Prospekte im deutschen Teil der Nordsee erteilt. Damit hat ONE-Dyas nun alle in Deutschland und den Niederlanden erforderlichen Genehmigungen, um dieses grenzüberschreitende Energieprojekt in der Nordsee umzusetzen.

Kabellizenz ausgesetzt
7. August 2024

Das deutsche Gericht für einstweilige Verfügungen hat entschieden, dass ONE-Dyas nicht mit der Verlegung eines Seekabels in der Nordsee zwischen der Gasförderplattform N05-A und dem deutschen Windpark RIFFGAT beginnen darf. Das Gericht hält eine weitere Prüfung von Entschädigungsmaßnahmen für erforderlich, bevor es eine Entscheidung treffen kann. Bis zum Erlass des Urteils darf ONE-Dyas nicht mit dem Bau des Kabels fortfahren.

Verzicht auf Riff-Biotop-Kabelgenehmigung
19. Juli 2024

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat vorsorglich eine zusätzliche Befreiung für Riffbiotope erteilt und die sofortige Vollziehbarkeit aller Genehmigungen angeordnet.

Positives Urteil für das Gasförderprojekt N05-A
21. Juni 2024

Der Richter für vorläufigen Rechtsschutz der Abteilung für Verwaltungsrecht des Staatsrats hat die Einwände der Gegner zurückgewiesen und entschieden, dass ONE-Dyas die Offshore-Arbeiten am Gasförderprojekt N05-A fortsetzen kann.

Grünes Licht für das Gasförderprojekt N05-A
29. Mai 2024

Das niederländische Ministerium für Wirtschaft und Klima (EZK) hat am Mittwoch, den 29. Mai 2024, den Wiederherstellungbeschluss für das Gasförderprojekt N05-A veröffentlicht. Damit kann ONE-Dyas die Arbeit in der Nordsee fortsetzen.

Gericht entscheidet zu Gunsten der Umwelt und Klimaaspekte des Projekts N05-A
18. April 2024

Das Gericht gab ONE-Dyas und den Ministerien von EZK und LNV in fast allen Punkten Recht, darunter Klima, Bodensenkungen, Bodenerschütterungen, Emissionen in Luft und Wasser, die Borkum-Steine und viele Umweltaspekte, gibt aber auch Hausaufgaben auf, insbesondere in der Stickstofffrage.

Gerichtsverfahren vor dem Gericht in Den Haag
28. September 2023 & 25. Januar 2024

Die Gegner des Gasförderprojekts N05-A reichten eine Klage gegen das Ministerie van EZK (Wirtschafts- und Klimaministerium) wegen der Erteilung der Genehmigungen an ONE-Dyas ein. Die erste Anhörung in diesem Gerichtsverfahren fand am 28. September 2023 statt, wobei das Gericht beschloss, die Einwände im Zusammenhang mit der Stickstoffablagerung in einer anderen Anhörung am 25. Januar 2024 zu behandeln. Das Gericht teilte mit, dass es voraussichtlich am 18. April 2024 entscheiden wird.

Teil der Genehmigungen durch einstweilige Verfügung ausgesetzt
24. April 2023

Der Richter der einstweiligen Verfügung hat einen Teil der N05-A-Genehmigungen im April 2023 aufgrund der allgemeinen Stickstoffprobleme in den Niederlanden ausgesetzt, die aus verschiedenen Gründen fast alle großen Bauprojekte in den Niederlanden in Frage stellen. Die Aussetzung gilt nur für temporäre Bauarbeiten in der Nordsee.

Die Beschaffung und der Bau der N05-A-Anlagen (z. B. der Plattform) werden durch das Gerichtsurteil nicht behindert und wurden wie geplant fortgesetzt.

Baubeginn für die Förderplattform
Dezember 2022

Der erste Stahl wird im Dezember 2022 geschnitten. Der Bau der Plattform wird in Schiedam durchgeführt. Im Sommer 2024 wird die Plattform zu ihrem Standort in der Nordsee transportiert.

Beginn der Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen
November 2022

Für die Materialien, die Installation und den Transport der Plattform N05-A hat ONE-Dyas fast ausschließlich mit niederländischen und deutschen Unternehmen zusammengearbeitet. Dies ist eine bewusste Entscheidung, die zur lokalen Wirtschaft beiträgt und den Erhalt von Arbeitsplätzen, Wissen und Infrastruktur gewährleistet, die wir jetzt und in Zukunft für die Energiewende dringend benötigen.

Wassergesetz erlaubt Stromleitung Riffgat
21. Oktober 2022

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Genehmigung für die Verlegung des Unterseekabels zwischen der Förderplattform und dem Windpark erteilt. Diese Verbindung wird sicherstellen, dass die Förderplattform vollständig mit Windenergie betrieben werden kann.

Verzicht auf Kabelgenehmigung für Kiesbettbiotop
1. September 2022

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat eine ergänzende Genehmigung für ein eventuell vorhandenes Kiesbettbiotop erteilt.

Bestätigung, dass kein Raumordnungsverfahren erforderlich ist
3. August 2022

Die niedersächsische Landesentwicklungsbehörde Weser-Ems hat bestätigt, dass für das Gasförderprojekt N05-A kein Raumordnungsverfahren erforderlich ist.

Gemeinsame Erklärung mit Niedersachsen
4. Juli 2022

Mit der gemeinsamen Erklärung der niederländischen und der niedersächsischen Regierung weisen die beiden Regierungen auf die Bedeutung der Entwicklung des GEMS-Gebiets hin und versprechen, die für die Entwicklung erforderlichen Genehmigungen zügig zu erteilen

Endgültige Genehmigungen zur Einsichtnahme
3. Juni 2022

Das Ministerium für Wirtschaft und Klima (EZK) hat die endgültigen Genehmigungen für die Entwicklung des Gasfeldes N05-A und der umliegenden Gebiete in der Nordsee erteilt. Die endgültigen Genehmigungsentscheidungen können vom 3. Juni bis zum 15. Juli 2022 eingesehen werden. Alle Dokumente können von www.rvo.nl/gaswinning-N05 heruntergeladen werden.

Niederländische Umweltgenehmigung
3. Juni 2022

Das Ministerium für Wirtschaft und Klima hat ONE-Dyas in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelsicherheit die endgültigen Umweltgenehmigungen für die Erschließung des Gasfeldes N05-A in der Nordsee erteilt. Mit den endgültigen Genehmigungen gibt die niederländische Regierung grünes Licht für die Förderung von Erdgas aus dem N05-A-Feld und den umliegenden Feldern in der Nordsee.
Für den deutschen Teil des N05-A-Feldes hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine Fördergenehmigung erteilt. Damit hat ONE-Dyas das Recht erhalten, das Gas aus dem deutschen Teil des Feldes N05-A unter Ausschluss anderer Unternehmen zu fördern.

Einreichung der Mitteilung
3. Juni 2019

Am 3. Juni 2019 hat ONE-Dyas eine Mitteilung an das Ministerium für Wirtschaft und Klima (EZK) eingereicht. Dies beschreibt die Vorhaben eines Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für N05-A. Das Wirtschaftsministerium hat den Bescheid am 9. August 2019 zur öffentlichen Einsichtnahme vorgelegt und veröffentlicht.

In der ersten Phase des UVP-Verfahrens werden der Umfang und der Detaillierungsgrad der UVP-Studie festgelegt; das Studiendesign für den späteren Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der Inhalt der Mitteilung wurde teilweise mit dem Input von Stakeholdern erstellt, mit denen ONE-Dyas seit 2018 im Gespräch ist.

Abschließende Stellungnahme des UVP-Ausschusses
18. Februar 2022

Der UVP-Ausschuss hat eine endgültige Stellungnahme zum UVP für die Gasförderung N05-A in der Nordsee abgegeben. Die Schlussfolgerung ist, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die wesentlichen Umweltinformationen enthält, um eine Entscheidung über die Gasförderung im Block N05-A zu treffen. In der UVP werden nach Ansicht des UVP-Ausschusses die Notwendigkeit und der Nutzen des Projekts ausreichend beschrieben.

Beantragung von Produktionsplan und Genehmigungsanträgen (inkl. UVP)
13. Oktober 2020

Am 13. Oktober 2020 reichte ONE-Dyas beim Wirtschaftsministerium den Produktionsplan für N05-A sowie die Genehmigungsanträge für die Umweltgenehmigung und die Genehmigungen für die Verlegung der Pipeline und des Stromkabels ein.

Einreichung des Scoping Papers für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Bohrungen in deutschem Gebiet
5. Oktober 2020

Am 5. Oktober 2020 hat ONE-Dyas beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ein Scoping Paper eingereicht. Darin wird die Absicht eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens (UVP-Verfahren) für Bohrungen von der Plattform N05-A in deutsches Hoheitsgebiet beschrieben.

Antrag einreichen Kabelverbindung zwischen Plattform und Offshore-Windpark Riffgat
12. November 2020

Am 12. November hat ONE-Dyas beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen Antrag für die geplante Kabelverbindung zwischen der Plattform N05-A in den Niederlanden und dem Offshore-Windpark Riffgat in Deutschland eingereicht.

Stellungnahme des UVP-Ausschusses zu den Leitlinien für EZK
9. Oktober 2019

Der UVP-Ausschuss hat das Wirtschaftsministerium darüber beraten, welche Informationen der Umweltverträglichkeitsbericht für die Gasförderung N05-A enthalten muss. Auf der Grundlage dieser Informationen und der eingegangenen Stellungnahmen stellt das Wirtschaftsministerium Leitlinien für die Erstellung eines Umweltverträglichkeitsberichts (UVP) bereit.

Informationstreffen über Mitteilung N05-A
28. August, 4. & 10. September 2019

Das Wirtschaftsministerium organisiert Informationstreffen in Roodeschool (28. August), Borkum (4. September) und Schiermonnikoog (10. September).

Entdeckung des Feldes N05-A
August 2017

ONE-Dyas entdeckte im Jahr 2017, dass Erdgas aus einem neuen kleinen Feld gefördert werden kann: dem Feld N05-A. Es ist sehr wahrscheinlich, dass auch andere kleine Felder in der Nähe dieses Feldes erschlossen werden können.