Wie funktioniert das mit der umgekehrten Beweislast, wenn Erdbeben auftreten?

Alle Studien zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit von Erdbeben vernachlässigbar ist. Das Genehmigungsverfahren für die Gasförderung erfolgt nach den strengsten Sicherheits- und Umweltanforderungen. Studien zeigen, dass es im nicht-realistischen Fall eines Erdbebens keine Auswirkungen auf bewohnte Gebiete gibt. Die umgekehrte Beweislast ist speziell für Groningen festgelegt, gilt aber nicht für andere Fördergebiete.