Die Studien wurden von unabhängigen Forschern aus bekannten, angesehenen und internationalen Instituten mit gutem Ruf durchgeführt. Nach dem Gesetz trägt nicht der Steuerzahler, sondern der Antragsteller die Kosten für diese Studien. Die Behörden und verschiedene Beratungsgremien überprüfen diese Studien anschließend.