21.Juni 2024
Der Richter für vorläufigen Rechtsschutz der Abteilung für Verwaltungsrecht des Staatsrats hat die Einwände der Gegner zurückgewiesen und entschieden, dass ONE-Dyas die Offshore-Arbeiten am Gasförderprojekt N05-A fortsetzen kann. Die Lieferung des ersten Erdgases im Dezember 2024 ist somit weiterhin möglich.
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