Wie sieht es mit der Schadensabwicklung im Falle eines Erdbebens aus?

Alle Studien zeigen, dass das Risiko von Erdbeben vernachlässigbar ist. Das Genehmigungsverfahren für die Gasförderung erfolgt nach den strengsten Sicherheits- und Umweltauflagen. Wäre die Gefahr von Erdbeben tatsächlich gegeben, würde das Wirtschaftsministerium die Genehmigung nicht erteilen. Nach dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch sind Bergbauunternehmen für Schäden haftbar, und daher haben alle Gasbetreiber in der Nordsee eine Versicherung für mögliche Schäden abgeschlossen.