Verzicht auf Riff-Biotop-Kabelgenehmigung

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat vorsorglich eine zusätzliche Befreiung für Riffbiotope erteilt und die sofortige Vollziehbarkeit aller Genehmigungen angeordnet.