Der Richter für vorläufigen Rechtsschutz der Abteilung für Verwaltungsrecht des Staatsrats hat die Einwände der Gegner zurückgewiesen und entschieden, dass ONE-Dyas die Offshore-Arbeiten am Gasförderprojekt N05-A fortsetzen kann.
Der Richter für vorläufigen Rechtsschutz der Abteilung für Verwaltungsrecht des Staatsrats hat die Einwände der Gegner zurückgewiesen und entschieden, dass ONE-Dyas die Offshore-Arbeiten am Gasförderprojekt N05-A fortsetzen kann.