Das deutsche Gericht für einstweilige Verfügungen hat entschieden, dass ONE-Dyas nicht mit der Verlegung eines Seekabels in der Nordsee zwischen der Gasförderplattform N05-A und dem deutschen Windpark RIFFGAT beginnen darf. Das Gericht hält eine weitere Prüfung von Entschädigungsmaßnahmen für erforderlich, bevor es eine Entscheidung treffen kann. Bis zum Erlass des Urteils darf ONE-Dyas nicht mit dem Bau des Kabels fortfahren.