Die niedersächsische Landesentwicklungsbehörde Weser-Ems hat bestätigt, dass für das Gasförderprojekt N05-A kein Raumordnungsverfahren erforderlich ist.
Die niedersächsische Landesentwicklungsbehörde Weser-Ems hat bestätigt, dass für das Gasförderprojekt N05-A kein Raumordnungsverfahren erforderlich ist.