Gerichtsverfahren vor dem Gericht in Den Haag

Die Gegner des Gasförderprojekts N05-A reichten eine Klage gegen das Ministerie van EZK (Wirtschafts- und Klimaministerium) wegen der Erteilung der Genehmigungen an ONE-Dyas ein. Die erste Anhörung in diesem Gerichtsverfahren fand am 28. September 2023 statt, wobei das Gericht beschloss, die Einwände im Zusammenhang mit der Stickstoffablagerung in einer anderen Anhörung am 25. Januar 2024 zu behandeln. Das Gericht teilte mit, dass es voraussichtlich am 18. April 2024 entscheiden wird.

Teil der Genehmigungen durch einstweilige Verfügung ausgesetzt

Der Richter der einstweiligen Verfügung hat einen Teil der N05-A-Genehmigungen im April 2023 aufgrund der allgemeinen Stickstoffprobleme in den Niederlanden ausgesetzt, die aus verschiedenen Gründen fast alle großen Bauprojekte in den Niederlanden in Frage stellen. Die Aussetzung gilt nur für temporäre Bauarbeiten in der Nordsee.

Die Beschaffung und der Bau der N05-A-Anlagen (z. B. der Plattform) werden durch das Gerichtsurteil nicht behindert und wurden wie geplant fortgesetzt. Nach einer positiven Entscheidung im Hauptsacheverfahren, das von Gegnern dieses Nordseeprojekts angestrengt wurde, werden die Installationsarbeiten in der Nordsee beginnen, um die Verfügbarkeit von Erdgas bis Ende 2024 sicherzustellen. Das Gerichtsurteil wird für Mitte April 2024 erwartet.

Endgültige Investitionsentscheidung für die Entwicklung des Gasfeldes N05-A

ONE-Dyas hat zusammen mit den Partnern EBN und Hansa Hydrocarbons eine endgültige Investitionsentscheidung für die Entwicklung des Gasfeldes N05-A  in der Nordsee getroffen. Die Entscheidung umfasst einen Betrag von über 500 Mio. EUR. Damit handelt es sich um die größte niederländische Investition in die Entwicklung eines Erdgasfeldes in den letzten 15 Jahren.

Nachdem die niederländische Regierung die Genehmigungen für die Entwicklung des Gasfeldes N05-A erteilt hat, ist das Projekt nun in eine Phase konkreter Vorbereitungen und Investitionen eingetreten. Damit soll sichergestellt werden, dass dieses lokale Erdgas noch vor dem Winter 2024 den niederländischen und deutschen Haushalten zur Verfügung steht.

Endgültige Genehmigungen zur Einsichtnahme

Das Ministerium für Wirtschaft und Klima (EZK) hat die endgültigen Genehmigungen für die Entwicklung des Gasfeldes N05-A und der umliegenden Gebiete in der Nordsee erteilt. Die endgültigen Genehmigungsentscheidungen können vom 3. Juni bis zum 15. Juli 2022 eingesehen werden. Alle Dokumente können von www.rvo.nl/gaswinning-N05 heruntergeladen werden.

Abschließende Stellungnahme des UVP-Ausschusses

Der UVP-Ausschuss hat eine endgültige Stellungnahme zum UVP für die Gasförderung N05-A in der Nordsee abgegeben. Die Schlussfolgerung ist, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die wesentlichen Umweltinformationen enthält, um eine Entscheidung über die Gasförderung im Block N05-A zu treffen. In der UVP werden nach Ansicht des UVP-Ausschusses die Notwendigkeit und der Nutzen des Projekts ausreichend beschrieben.

Veröffentlichung der Mitteilung N05-A

Von Freitag, den 9. Augustus 2019 bis zum Donnerstag, den 19. September 2019 waren alle Dokumente zur Einsichtnahme verfügbar auf nachstehenden Websiten:
www.bureau-energieprojecten.nl unter “Gaswinning N05-A” und uvp.niedersachsen.de.

Es gab auch die Möglichkeit, die Mitteilung während der regulären Öffnungszeiten in nachfolgenden Gemeinden einsehen:
– Gemeinde Schiermonnikoog, Nieuwestreek 5, Schiermonnikoog, Tel: +31 (519) 53 50 50.
– Stadt Borkum, Neue Straße 1, Borkum (D), Tel:(04922) 303-205.
– Gemeinde Krummhörn, Rathausstraße 2, 26736, Krummhörn, Tel: (04923) 916 – 0.
– Gemeinde Het Hogeland, Hoofdstraat-West 1, Uithuizen, Tel: +31 (88) – 345 88 88.

Einreichung der Mitteilung

Am 3. Juni 2019 hat ONE-Dyas eine Mitteilung an das Ministerium für Wirtschaft und Klima (EZK) eingereicht. Dies beschreibt die Vorhaben eines Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für N05-A. Das Wirtschaftsministerium hat den Bescheid am 9. August 2019 zur öffentlichen Einsichtnahme vorgelegt und veröffentlicht.

In der ersten Phase des UVP-Verfahrens werden der Umfang und der Detaillierungsgrad der UVP-Studie festgelegt; das Studiendesign für den späteren Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der Inhalt der Mitteilung wurde teilweise mit dem Input von Stakeholdern erstellt, mit denen ONE-Dyas seit 2018 im Gespräch ist.