Am 12. November hat ONE-Dyas beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen Antrag für die geplante Kabelverbindung zwischen der Plattform N05-A in den Niederlanden und dem Offshore-Windpark Riffgat in Deutschland eingereicht.
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Einreichung des Scoping Papers für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Bohrungen in deutschem Gebiet
Am 5. Oktober 2020 hat ONE-Dyas beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ein Scoping Paper eingereicht. Darin wird die Absicht eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens (UVP-Verfahren) für Bohrungen von der Plattform N05-A in deutsches Hoheitsgebiet beschrieben.
Positives Urteil für das Gasförderprojekt N05-A
Der Richter für vorläufigen Rechtsschutz der Abteilung für Verwaltungsrecht des Staatsrats hat die Einwände der Gegner zurückgewiesen und entschieden, dass ONE-Dyas die Offshore-Arbeiten am Gasförderprojekt N05-A fortsetzen kann.
Entdeckung des Feldes N05-A
ONE-Dyas entdeckte im Jahr 2017, dass Erdgas aus einem neuen kleinen Feld gefördert werden kann: dem Feld N05-A. Es ist sehr wahrscheinlich, dass auch andere kleine Felder in der Nähe dieses Feldes erschlossen werden können.
Niederländische Umweltgenehmigung
Das Ministerium für Wirtschaft und Klima hat ONE-Dyas in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelsicherheit die endgültigen Umweltgenehmigungen für die Erschließung des Gasfeldes N05-A in der Nordsee erteilt. Mit den endgültigen Genehmigungen gibt die niederländische Regierung grünes Licht für die Förderung von Erdgas aus dem N05-A-Feld und den umliegenden Feldern in der Nordsee.
Für den deutschen Teil des N05-A-Feldes hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine Fördergenehmigung erteilt. Damit hat ONE-Dyas das Recht erhalten, das Gas aus dem deutschen Teil des Feldes N05-A unter Ausschluss anderer Unternehmen zu fördern.
Gemeinsame Erklärung mit Niedersachsen
Mit der gemeinsamen Erklärung der niederländischen und der niedersächsischen Regierung weisen die beiden Regierungen auf die Bedeutung der Entwicklung des GEMS-Gebiets hin und versprechen, die für die Entwicklung erforderlichen Genehmigungen zügig zu erteilen
Bestätigung, dass kein Raumordnungsverfahren erforderlich ist
Die niedersächsische Landesentwicklungsbehörde Weser-Ems hat bestätigt, dass für das Gasförderprojekt N05-A kein Raumordnungsverfahren erforderlich ist.
Verzicht auf Kabelgenehmigung für Kiesbettbiotop
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat eine ergänzende Genehmigung für ein eventuell vorhandenes Kiesbettbiotop erteilt.
Wassergesetz erlaubt Stromleitung Riffgat
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Genehmigung für die Verlegung des Unterseekabels zwischen der Förderplattform und dem Windpark erteilt. Diese Verbindung wird sicherstellen, dass die Förderplattform vollständig mit Windenergie betrieben werden kann.
Beginn der Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen
Für die Materialien, die Installation und den Transport der Plattform N05-A hat ONE-Dyas fast ausschließlich mit niederländischen und deutschen Unternehmen zusammengearbeitet. Dies ist eine bewusste Entscheidung, die zur lokalen Wirtschaft beiträgt und den Erhalt von Arbeitsplätzen, Wissen und Infrastruktur gewährleistet, die wir jetzt und in Zukunft für die Energiewende dringend benötigen.